Um einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zu bekommen, wendet man sich zuerst an die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit. Sie informiert Menschen mit einer Behinderung, ob die Arbeit in einer Werkstatt für sie geeignet ist. Dann wird ein Antrag gestellt. Ein Fach-Ausschuss entscheidet, ob man in einer Werkstatt arbeiten darf. In dem Fach-Ausschuss beraten sich verschiedene Personen. Sie kommen von der Bundes-Agentur für Arbeit, vom Bezirk und aus der Werkstatt. Wird der Antrag bewilligt, erteilt die zuständige Stelle eine Kostenzusage für den Platz in einer Werkstatt.
Wenn alles geklärt ist, meldet sich der Sozialdienst der Wichernhaus-Werkstätten bei den neuen Beschäftigten. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Beschäftigte und Eltern. Er ist zuständig für die soziale Betreuung der Beschäftigten. Es ist möglich, vor Arbeits-Beginn ein Praktikum zu machen, um die Werkstatt und die Kollegen kennenzulernen.
Kontakt
Sozialdienst Wichernhaus-Werkstätten
Florian Schmidt
Tel. 09187 60 312
schmidt.florian(at)rummelsberger.net