Wichernhaus Altdorf

Angebote für Menschen mit Behinderung

Infos zum Standort

Aufnahmevoraussetzungen

Um einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zu bekommen, wendet man sich zuerst an die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit. Sie informiert Menschen mit einer Behinderung, ob die Arbeit in einer Werkstatt für sie geeignet ist. Dann wird ein Antrag gestellt. Ein Fach-Ausschuss entscheidet, ob man in einer Werkstatt arbeiten darf. In dem Fach-Ausschuss beraten sich verschiedene Personen. Sie kommen von der Bundes-Agentur für Arbeit, vom Bezirk und aus der Werkstatt. Wird der Antrag bewilligt, erteilt die zuständige Stelle eine Kostenzusage für den Platz in einer Werkstatt.‎

Wenn alles geklärt ist, meldet sich der Sozialdienst der Wichernhaus-Werkstätten bei den neuen Beschäftigten. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Beschäftigte und Eltern. Er ist zuständig für die soziale Betreuung der Beschäftigten. Es ist möglich, vor Arbeits-Beginn ein Praktikum zu machen, um die Werkstatt und die Kollegen kennenzulernen.

Kontakt
Sozialdienst Wichernhaus-Werkstätten
Florian Schmidt
Tel. 09187 60 312
schmidt.florian(at)rummelsberger.net