Die Kosten für die Betreuung werden vom zuständigen Sozialhilfe-Träger übernommen. Voraussetzung ist, dass die wesentliche Körperbehinderung vom zuständigen Sozialhilfe-Träger anerkannt wurde. Eltern oder Betreuer müssen einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. In Einzelfällen kann auch das Jugendamt die Finanzierung übernehmen.
Hinweis: Die Fahrzeit zur Tagesstätte soll morgens und abends nicht länger als eine Stunde sein.