Beratung bekommen Eltern, die sich um die Entwicklung ihrer Kinder sorgen. Das Angebot können auch Mitarbeitende von Kindertagesstätten nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühförder- und Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.
Offenes Beratungsangebot: Bei einem ersten Treffen erhalten Familien Informationen über die Frühförderung. Die Kinder dürfen spielen. Dabei wird das Verhalten und die Bewegungen der Kinder beobachtet. Anschließend entwickeln Mitarbeitende der Frühförder- und Beratungsstelle ein erstes Förderangebot.
Begleitende Beratung: Eltern, Angehörige und Mitarbeitende von Kindertagesstätten erhalten Beratung zum Beispiel zu folgenden Themen:
Außerdem wird eine psychologische Beratung zu verschiedenen Fragestellungen angeboten.